Patienteninformation des ZBV Oberbayern 18.09.2014 AOK Bayern

Am 26. Februar 2014 hat das Landesschiedsamt die zahnärztliche Vergütungssituation für die bayerischen Vertragszahnärzte und die bayerischen AOK-Patienten für 2014 festgelegt. Dieser Beschluss wurde nicht von dem Aufsichtsführenden Staatsministerium beanstandet. Um einen aufschiebenden Effekt zu erwirken, hat die AOK Bayern beim Landessozialgericht Klage gegen den Entschluss des Schiedsamtes eingereicht. Dieser Klage wurde aktuell nachgegeben und die aufschiebende Wirkung wurde durch das Landessozialgericht verhängt. Die aufschiebende Wirkung wird erst aufgehoben, wenn das Gericht ein Urteil gefällt hat, was sehr lange dauern kann.

 

Wenn Sie als Patient bei der AOK Bayern versichert sind, hat dies folgende Auswirkungen auf Sie:

 

Bis das Landessozialgericht ein abschließendes Urteil gefällt hat, bleibt die Vergütung für vertragszahnärtzliche Leistungen 2014 auf dem gleichen Niveau des Vorjahres (2013).

 

Bis zum abschließenden Urteil muss die Zahnarztpraxis den Punktwert der AOK Bayern aus 2013 bei der „Mehrkostenregelung in der Füllungstherapie“ anwenden. Somit tragen Sie als Patient einen höheren Eigenanteil bei Kompositrestaurationen, als in dem vorher erwähnten Schiedsspruch vom 26. Februar 2014 vorgesehen war.

 

Für Versicherte der AOK Bayern wird es im Herbst sogenannte „Puffertage“ geben. In diesen erhält die Zahnarztpraxis ein Drittel des in 2013 bezahlten Honorars der AOK Bayern für sogenannte Sachleistungen. Diese Puffertage entstehen, da die Gesamtvergütungsobergrenze aus 2013 für die Versicherten der AOK in 2014 höchstwahrscheinlich nicht reichen wird.

 

Damit Sie gut informiert sind.
Für Rückfragen: Dr. Peter Klotz, Tel. 089-842233
Zahnärztlicher Bezirksverband Oberbayern (www.zbv-oberbayern.de) Körperschaft des öffentlichen Rechts
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